Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahnzusatzversicherung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz, Implantate, Keramikverblendungen und Inlays. Hochwertige Tarife zahlen sogar regelmäßige Zahnreinigung und Kieferorthopädie.
Welche Leistungen brauchen Sie?
Klären Sie vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die Implantate einschließlich des erforderlichen Knochenaufbaus bezuschusst. Schönheitsbewußte versichern Keramiklösungen auch im Backenzahnbereich. Zahnzusatzversicherungen für Kinder sollten kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige Zahnklammern übernehmen.
Wichtig: Bekannte Probleme nicht verschweigen, sonst riskiert man den Versicherungsschutz für die Vorschäden.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich sind alle Personen förderfähig, die der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung angehören. Wichtig allerdings ist, dass die Person über 18 Jahre alt ist und noch keine Leistung wegen Pflegebedürftigkeit bezieht bzw. bereits bezogen hat. Möchte man sich versichern und die staatliche Förderung von 5 Euro monatlich (60 Euro jährlich) erhalten, dann ist ein monatlicher Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro für den förderfähigen Tarif nötig (120 Euro jährlich).
WICHTIGER HINWEIS: Die „Pflege-Bahr-Tarife“ erfüllen nicht immer die besten Tarifbedingungen der am Markt angebotenen Pflegetagegeldtarife. Bitte prüfen Sie daher immer genau die Angebote. Sollte aufgrund des Gesundheitszustandes eine „normale“ Pflegetagegeldversicherung nicht möglich sein, dann kommen meistens die „Pflege-Bahr-Tarife“ als Lösungsalternative infrage.
Umfassender privater Berufsunfähigkeitsschutz ist nicht für jeden leicht zu bekommen. Angehörige von Risikoberufen wie Musiker, Handwerker oder Lehrer zahlen oft hohe Prämien. Wer Vorerkrankungen mitbringt, bekommt manchmal gar keinen Vertrag. Eine Alternative zum privaten Berufsunfähigkeitsschutz ist die Dread-Disease-Versicherung - ein Versicherungsschutz für den Fall schwerer Erkrankungen, der in den letzten Jahren den Sprung aus Großbritannien und den USA auch nach Deutschland gemacht hat und mittlerweile von vielen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Die Dred-Disease-Versicherung zahlt einmalig den vereinbarten Geldbetrag, wenn beim Versicherten eine der im Vertrag aufgeführten schweren Krankheiten auftritt - zum Beispiel Krebs, multiple Sklerose, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Nierenversagen. Im Leistungsfall fragt der Versicherer nicht, ob dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt. Die ärztliche Diagnose reicht aus, um die volle Versicherungssumme zu bekommen. Die häufigsten Ursachen für vorzeitige Berufsunfähigkeit sind in einer Dread-Disease-Police allerdings nicht versichert. Keine Leistungen gibt es beispielsweise bei seelischen Erkrankungen sowie bei Krankheiten des Bewegungsapparats und des Gefäßsystems. Die Dread-Disease-Versicherung ist deshalb nicht als umfassender Berufsunfähigkeitsschutz geeignet. Sie kommt nur in Frage, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer oder wegen Vorerkrankungen nicht zu bekommen ist.