Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Zahnzusatzversicherung

Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung macht schöne Zähne bezahlbar 

Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Zahnersatz, Implantate, Keramikverblendungen und Inlays. Hochwertige Tarife zahlen sogar regelmäßige Zahnreinigung und Kieferorthopädie.

Welche Leistungen brauchen Sie?
Klären Sie vor Abschluss der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließen, die Implantate einschließlich des erforderlichen Knochenaufbaus bezuschusst. Schönheitsbewußte ver­sichern Keramiklösungen auch im Backenzahnbereich. Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen für Kinder sollten kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige Zahnklammern übernehmen.

Wichtig: Bekannte Probleme nicht verschweigen, sonst riskiert man den Versicherungsschutz für die Vorschäden.


Geförderte Pflegetagegeldversicherung

Geförderte Pflegetagegeldversicherung Leistungen der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung ergänzen sehr empfehlenswert
Spätestens im höheren Alter besteht bei jedem Bürger das grundsätzliche Risiko, pflegebedürftig zu werden. Schon jetzt sind es mehr als zwei Millionen Bundesbürger, die als pflegebedürftig eingestuft sind. Zwar gibt es eine gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung, die die Kosten für ambulante Pflege oder Pflege im Heim übernehmen soll, jedoch reichen deren Leistungen vielfach bei Weitem nicht aus. So kostet ein Platz im Pflegeheim zum Beispiel rund 3.000 Euro monatlich, jedoch muss ein Pflegebedürftiger sogar im "besten" Fall davon rund die Hälfte selbst zahlen. Durch den Abschluss einer inzwischen staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich selbst und auch eventuell unterhaltspflichtige Angehörige vor diesem Eigenanteil zu schützen.

Schutz durch die geförderte Pflegetagegeldversicherung
Seit geraumer Zeit haben Sie die Möglichkeit, die Lücke zwischen den Leistungen aus der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung und den tatsächlich anfallenden Kosten durch eine private Pflege-Zusatzversicherung zu schließen. Schon seit einigen Jahren ist diese Zusatzversicherung noch attraktiver, denn der Staat beteiligt sich mit einem monatlichen Beitragszuschuss von fünf Euro, was umgangssprachlich auch als Pflege-Bahr bezeichnet wird.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich sind alle Per­sonen förderfähig, die der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung angehören. Wichtig allerdings ist, dass die Person über 18 Jahre alt ist und noch keine Leistung wegen Pflegebedürftigkeit bezieht bzw. bereits bezogen hat. Möchte man sich ver­sichern und die staatliche Förderung von 5 Euro monatlich (60 Euro jährlich) erhalten, dann ist ein monatlicher Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro für den förderfähigen Tarif nötig (120 Euro jährlich).

WICHTIGER HINWEIS: Die „Pflege-Bahr-Tarife“ erfüllen nicht immer die besten Tarifbedingungen der am Markt angebotenen Pflegetagegeldtarife. Bitte prüfen Sie daher immer genau die Angebote. Sollte aufgrund des Gesundheitszustandes eine „normale“ Pflegetagegeldversicherung nicht möglich sein, dann kommen meistens die „Pflege-Bahr-Tarife“ als Lösungsalternative infrage.

Vergleich und Angebot Geförderte Pflegetagegeldversicherung
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Schwe­re Krank­hei­ten sind versicherbar

Schwere Krankheiten sind versicherbar

Umfassender privater Berufs­unfähig­keitsschutz ist nicht für jeden leicht zu bekommen. Angehörige von Risikoberufen wie Musiker, Handwerker oder Lehrer zahlen oft hohe Prämien. Wer Vorerkrankungen mitbringt, bekommt manchmal gar keinen Vertrag. Eine Alternative zum privaten Berufs­unfähig­keitsschutz ist die Dread-Disease-Versicherung - ein Versicherungsschutz für den Fall schwerer Erkrankungen, der in den letzten Jahren den Sprung aus Großbritannien und den USA auch nach Deutschland gemacht hat und mittlerweile von vielen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men angeboten wird. Die Dred-Disease-Versicherung zahlt einmalig den vereinbarten Geldbetrag, wenn beim Versicherten eine der im Vertrag aufgeführten schweren Krank­hei­ten auftritt - zum Beispiel Krebs, multiple Sklerose, Schlaganfall, Herzinfarkt oder Nierenversagen. Im Leistungsfall fragt der Versicherer nicht, ob dauerhafte Berufs­unfähig­keit vorliegt. Die ärztliche Diagnose reicht aus, um die volle Versicherungssumme zu bekommen. Die häufigsten Ursachen für vorzeitige Berufs­unfähig­keit sind in einer Dread-Disease-Police allerdings nicht versichert. Keine Leistungen gibt es beispielsweise bei seelischen Erkrankungen sowie bei Krank­hei­ten des Bewegungsapparats und des Gefäßsystems. Die Dread-Disease-Versicherung ist deshalb nicht als umfassender Berufs­unfähig­keitsschutz geeignet. Sie kommt nur in Frage, wenn eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu teuer oder wegen Vorerkrankungen nicht zu bekommen ist.